Erbrecht
Nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge dem Erblasserwillen. Dann muss ein Testament gemacht werden. Dieses muss formellen Anforderungen genügen und insbesondere den Erblasserwillen unzweifelhaft und unzweideutig wiedergeben. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Testamente, gemeinschaftlichen Testamente und Erbverträgen. Insgesamt beraten und vertreten wir Sie in den nachstehenden Angelegenheiten:
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
- Sogenannte „Behinderten-Testamente“
- Erbansprüche
- Pflichtteilsansprüche
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Vermächtnis
- Testamentsvollstrecker